Unsere Dienste

Im Falle eines Trauerfalls ist es von großer Bedeutung, dass Sie von einem einfühlsamen Berater begleitet werden, der Sie unterstützt und Ihnen bei den anstehenden Aufgaben zur Seite steht. Wir möchten Ihnen in dieser schwierigen Zeit als verlässlicher Partner zur Seite stehen und ermutigen Sie, sich angemessen Zeit für die Abschiednahme zu nehmen. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein bewusstes Loslassen ein wichtiger Schritt im Prozess der Trauerverarbeitung ist.


Wir nehmen uns die Zeit, um mit Ihnen alle Einzelheiten der Bestattung in einem ruhigen Rahmen zu besprechen und stellen sicher, dass sämtliche Kosten transparent für Sie sind. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über unsere Dienstleistungen geben.


Bestattungsvorsorge

Erläuterung des Bestattungsvorsorgevertrags?

Der Vertrag zur Bestattungsvorsorge gewährleistet die Berücksichtigung und Umsetzung der vom Verstorbenen zu Lebzeiten geäußerten Wünsche bei seiner Bestattung. Dies geschieht nicht nur zur Selbstverwirklichung des Verstorbenen, sondern auch, um seine Angehörigen vor Schaden zu bewahren und sie in einer Situation zu entlasten, in der sie naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen. Der Umfang und Inhalt des Vorsorgevertrages werden an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Sowohl im Vorsorgefall als auch im akuten Fall werden die Einzelheiten der zukünftigen Bestattung besprochen und festgelegt.


Dies beinhaltet die Benachrichtigung des Personenkreises, die Auswahl der Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung), die Wahl des Sargs, des Friedhofs und des Grabes sowie die Gestaltung der Trauerfeier. Der Abschluss eines Vorsorgevertrages ist kostenfrei.


Orte der letzten Ruhe


Die Wahl der Bestattungsform und Grabart hängt stets von den persönlichen und religiösen Überzeugungen einer Person ab. Idealerweise trifft der Verstorbene diese Entscheidung bereits im Voraus, indem er beispielsweise seine Wünsche im Rahmen der Bestattungsvorsorge schriftlich festhält oder entsprechend seinen Angehörigen mitteilt. Es empfiehlt sich, innerhalb der Familie zu kommunizieren, da die Bedürfnisse der Hinterbliebenen eine wichtige Rolle spielen. Viele Menschen legen Wert auf einen angemessenen Ort der Trauer, auch wenn der Verstorbene möglicherweise eine schlichte Grabstelle bevorzugt.


Erd- und Feuerbestattung sind die zwei Hauptformen. Die Erdbestattung beinhaltet die Beisetzung im Sarg, während die Feuerbestattung die Beisetzung der Urne mit der Asche des Verstorbenen umfasst.


Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg auf dem Friedhof beigesetzt, üblicherweise nach einer Trauerfeier direkt vor der Beerdigung.


Die Feuerbestattung beinhaltet die Einäscherung im Krematorium, gefolgt von der Beisetzung in einer Urne. Die Trauerfeier kann vor der Kremation oder am Tag der Beisetzung mit der Urne stattfinden. Je nach Standort ergeben sich für die Feuer- und Erdbestattung unterschiedliche Grabarten auf dem Friedhof.


Seebestattung

Die Asche des Verstorbenen wird mittels einer wasserlöslichen Urne von einem Schiff aus beigesetzt. Während der Zeremonie auf hoher See hält der Schiffskapitän die Trauerrede, und das traditionelle Hissen der Flagge dient als Abschiedsritual für den Verstorbenen. Auf Wunsch kann eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung bereitgestellt werden.



Naturbestattung

Ein zunehmender Wunsch besteht darin, in naturnaher Umgebung bestattet zu werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diesen Wunsch inmitten einer malerischen Landschaft zu erfüllen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Die Beisetzung findet auf einem ausgewiesenen Teil des Naturfriedhofs statt.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Dienstleistungen,

die wir im Zusammenhang mit Bestattungen anbieten:


- Transport und Überführung des Verstorbenen

- Verschiedene Bestattungsarten wie Erd-, Feuer-, Wald- und Seebestattung sowie anonyme Bestattung

- Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Todesfall, einschließlich der Abwicklung von Versicherungs- und Gewerkschaftsangelegenheiten

- Beratung zur Auswahl der Bestattungsart und des Grabes

- Organisation und Durchführung der Trauerfeier

- Koordination von Terminen mit Geistlichen oder Trauerrednern

- Beschaffung von Blumendekorationen

- Schaltung von Zeitungsanzeigen und Danksagungen

- Anfertigung von Sterbebildern und Trauerkarten sowie Grabkreuzplatten


Zusätzlich bieten wir eine Vielzahl weiterer Leistungen an.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schreiben Sie uns an

Sarg zur Feuerbestattung

Den Nachlass regeln

Erbrecht und Testament

Das deutsche Erbrecht legt genau fest, welche Angehörigen im Trauerfall erbberechtigt sind. Maßgeblich ist hierfür die gesetzliche Erbfolge.


Die gesetzliche Erbfolge

Erben erster Ordnung

Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins

Für Ehepartner gelten Sonderrechte.


Wann ist ein Testament erforderlich?


Selbstverständlich ist auch eine andere Verteilung des Nachlasses möglich, sofern Sie dies ausdrücklich wünschen. Dafür ist eine schriftliche Verfügung in Form Ihres Testaments notwendig. Dieses können Sie eigenhändig aufsetzen, sofern Sie darauf achten, dass es per Hand geschrieben und mit Ihrem vollständigen Namen sowie Datum und Unterschrift versehen ist. Empfehlenswerter ist hier oft der Weg über einen Notar, besonders wenn es darum geht, besondere Wünsche rechtlich einwandfrei zu formulieren. Zudem ist Ihr Testament hier sicher verwahrt und wird im Trauerfall sofort an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.

Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.



Interessiert an unseren Dienstleistungen?

Wir sind hier, um zu helfen!

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